Durch das Pflegeleistungsergänzungsgesetz von 2008 kann es monatlich Geld geben auch wenn der Kranke in keine Pflegestufe eingestuft ist.
Am 01.07.2008 wurden die Leistungen aus dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz erhöht. Vor allem für Personen mit erheblichen Einschränkungen aufgrund demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die aber keine Pflegestufe haben oder nicht dauerhaft in einer stationären Einrichtung leben, ist dies sehr interessant.
Bis zu 200,00 Euro können durch das Pflegeleistungsergänzungsgesetz je nach Einstufung monatlich für Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.
Die Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) sind angehalten bei jedem Hausbesuch, den sie im Zusammenhang mit der Pflegeeinstufung vornehmen, automatisch auch die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz prüfen.
Sollte der monatliche Betreuungsbetrag nicht ausgeschöpft werden, so kann der nicht verbrauchte Betrag in das erste Halbjahr des Folgejahres übertragen werden. Für alle Betreuungsleistungen müssen Belege ausgewiesen werden, im Zweifelsfall sollte man vor Antritt der Betreuungsmaßnahme mit der Pflegekasse abklären, ob die Leistungen übernommen werden.
Man sollte sich unbedingt an die Pflegekasse wenden, wenn man schon seit längerem Leistungen aus dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz bezieht (bis 30.06.2008 460,00 Euro jährlich) um überprüfen zulassen, welcher zukünftige Betreuungsbetrag einem zusteht. Es kann möglich sein, dass eine Einstufung in einen höheren Betreuungsbetrag (bis zu 200,00 Euro monatlich) beantragt werden muss.