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	<title>Trauer</title>
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	<description>Informationen zu Vorsorge, Sterbeversicherung und Bestattung.</description>
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		<title>Pflegeleistungsergänzungsgesetz – keine Pflegestufe trotzdem Geld</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Dec 2008 16:45:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>uwe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch das Pflegeleistungsergänzungsgesetz von 2008 kann es monatlich Geld geben auch wenn der Kranke in keine Pflegestufe eingestuft ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 01.07.2008 wurden die Leistungen aus dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz erhöht. Vor allem für Personen mit<span id="more-13"></span> erheblichen Einschränkungen aufgrund demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die aber keine Pflegestufe haben oder nicht dauerhaft in einer stationären Einrichtung leben, ist dies sehr interessant. </p>
<p>Bis zu 200,00 Euro können durch das <a href="http://www.versicherung-in.de/20090110-0-pflegeleistungsergaenzungsgesetz-anspruch-auf-leistungen-2687/" title="Pflegeleistungsergänzungsgesetz">Pflegeleistungsergänzungsgesetz</a> je nach Einstufung monatlich für Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.</p>
<p>Die Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) sind angehalten bei jedem Hausbesuch, den sie im Zusammenhang mit der Pflegeeinstufung vornehmen, automatisch auch die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz prüfen.</p>
<p>Sollte der monatliche Betreuungsbetrag nicht ausgeschöpft werden, so  kann der nicht verbrauchte Betrag in das erste Halbjahr  des Folgejahres übertragen werden. Für alle Betreuungsleistungen müssen Belege ausgewiesen werden, im Zweifelsfall sollte man vor Antritt der Betreuungsmaßnahme mit der Pflegekasse abklären, ob die Leistungen übernommen werden.</p>
<p>Man sollte sich unbedingt an die Pflegekasse wenden, wenn man schon seit längerem Leistungen aus dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz bezieht (bis 30.06.2008 460,00 Euro jährlich) um überprüfen zulassen, welcher zukünftige Betreuungsbetrag einem zusteht. Es kann möglich sein, dass eine Einstufung in einen höheren Betreuungsbetrag (bis zu 200,00 Euro monatlich) beantragt werden muss.</p>
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		<title>Änderungen durch die Pflegereform 2008</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Nov 2008 18:57:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>uwe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Änderungen im Jahr 2008 durch die Pflegereform spült zwar mehr Geld in die Kassen, aber reichen wird es bei weitem nicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Pflegereform ist am 1. August 2008 in Kraft getreten. Seither bezahlen gesetzlich Versicherte für die<span id="more-12"></span> Pflegeversicherung 1,95 Prozent, Menschen die keine Kinder haben bezahlen 2,25 Prozent.</p>
<p>Aber auch die Mehreinnahmen in der Pflegeversicherung werden wohl nicht ausreichen den Bedarf zu decken, denn genauso wie die Krankenversicherung und die Rentenversicherung hat die Pflegeversicherung das Problem das immer mehr Menschen länger leben und damit auch die Pflegeleistungen länger in Anspruch genommen werden.</p>
<p>Experten gehen davon aus dass es im Jahr 2050 über 10 Millionen Menschen gibt die älter als 80 Jahre sind und würde diese Zahl zutreffen, gäbe es etwa doppelt so viele Pflegebedürftige.</p>
<p>Bei der Pflege in einem Heim kann man mit Kosten zwischen 2500 und 3500 Euro rechnen, vom Staat bekommt man in der Pflegestufe 3 für die Pflege 1.470 Euro und heute ist bereits jeder vierte auf staatliche Unterstützung angewiesen.</p>
<p>Bei allen wird zwar versucht von den Angehörigen Unterstützung für die Pflegebedürftigen zu holen, doch für viele reichen die Freibeträge die es noch gibt. Werden die Unterstützungen mehr werden ist schon vorstellbar dass Angehörige mehr zur Kasse gebeten werden.</p>
<p>Wer den Staat oder seine Kinder nicht belasten will, denkt über eine private Pflegeversicherung nach. Um sich für die Pflege zu versichern gibt es verschiedene Möglichkeiten.</p>
<p>Zum einen die Pflegekostenversicherung, welche die Kosten für die Pflege übernimmt bis zu einem festen Betrag, der vorher festgelegt wurde.</p>
<p>Zum anderen die Pflegetagegeldversicherung, die unabhängig davon für was es verwendet wird, einen bestimmten Betrag an den Versicherten bezahlt. Diese Art der Versicherung wird ungleich mehr abgeschlossen als die Pflegekostenversicherung.</p>
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		<title>Beerdigungskosten Angeh&#246;rige sollen nicht bezahlen</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Nov 2006 16:48:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>uwe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sterbegeldversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beerdigungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[&#196;ltere Menschen, die ihre Angeh&#246;rigen  nicht mit Bestattungsgrundgeb&#252;hr, Grabnutzungsgeb&#252;hren belasten wollen, sollten an eine Sterbegeldversicherung denken.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span class="caplize">V</span>iele &auml;ltere Menschen m&ouml;chten ihre Kinder nicht mit den Kosten ihrer Beerdigung belasten und denken deshalb dar&uuml;ber nach wie<span id="more-8"></span> sie diese Kosten absichern k&ouml;nnen.</p>
<p>Seit dem 01.01.2004 wurde das <strong>Sterbegeld in der gesetzlichen Krankenkasse ersatzlos gestrichen</strong>, was viele Menschen noch gar nicht wissen.</p>
<p>So bleiben die Kosten f&uuml;r die Beerdigung bei den Angeh&ouml;rigen, die eine Bestattungsgrundgeb&uuml;hr, Grabnutzungsgeb&uuml;hren, Verl&auml;ngerung des Nutzungsrechtes, Sarg usw. bezahlen m&uuml;ssen. </p>
<p>Eine Beerdigung, die nicht grad das Billigste sein soll liegt zwischen 5.000 und 15.000 Euro, dabei ist oft nicht mal eine angemessene Trauerfrei mit inbegriffen.</p>
<p>&Auml;ltere Menschen, die ihre Angeh&ouml;rigen damit nicht belasten wollen, sollten an eine <strong>Sterbegeldversicherung </strong><!--more-->denken.</p>
<p>Dies gibt es bei vielen Gesellschaften recht g&uuml;nstig und manchmal sogar <strong>ohne Gesundheitspr&uuml;fung</strong>. Dabei zahlen Sie monatlich einen Beitrag und sind dann abgesichert.</p>
<p><span class="right">Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der erste Beitrag eingezahlt wurde und die Versicherungsgesellschaft ihnen den Versicherungsschein zugeschickt hat. </span></p>
<p>Die Laufzeit des Vertrages ist bis zum Tod der versicherten Person. Bis zu ihrem 85. Lebensjahr m&uuml;ssen Beitr&auml;ge bezahlt werden, danach m&uuml;ssen Sie keine Beitr&auml;ge mehr bezahlen und sind trotzdem abgesichert.</p>
<p>In den ersten 3 Versicherungsjahren werden nur die eingezahlten Beitr&auml;ge zur&uuml;ck bezahlt, nach diesen 3 Jahren allerdings die vollst&auml;ndige Summe. Diese Einschr&auml;nkung z&auml;hlt nur bei einem nat&uuml;rlichen Todesfall. Bei einem Tod durch Unfall wird sofort die abgeschlossene Summe voll ausbezahlt.</p>
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		<title>Eine Bestattung in Deutschland ist teuer die Sterbegeldversicherung hilft</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Nov 2006 16:47:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>uwe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bestattung]]></category>
		<category><![CDATA[Reihengrab]]></category>
		<category><![CDATA[Sarg]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbegeldversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Bestattung in Deutschland ,ob im Reihengrab,Urnenreihengrab oder im Familiengrab ,ist teuer die Sterbegeldversicherung hilft.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span class="caplize">B</span>estattung in Deutschland ist inzwischen teuer geworden. Preise von<span id="more-7"></span> 3.000 Euro bis gar 25.000 Euro sind m&ouml;glich. Eine Erdbestattung im Reihengrab kostet im Schnitt etwa 4.000 Euro.</p>
<p>Allein bei der Wahl eines Sarges liegt die Preisspanne zwischen 300 Euro und 6.000 Euro.<br />
Dass am h&auml;ufigsten verwendete Modell ist ein Kiefern Echtholzmodell zu einem Preis von etwa 550 Euro.</p>
<p>Wenn noch kein Familiengrab vorhanden ist muss man sich entscheiden ob es ein einzelnes Reihengrab sein soll oder ein ausgew&auml;hltes Grab f&uuml;r mehrere oder gar ein Urnengrab.</p>
<p>So genannte Wahl Erdgr&auml;ber sind mit am<!--more--> teuersten. Die Preise liegen da etwa zwischen 1.600 und 3.000 Euro. Die Reihengr&auml;ber dagegen sind g&uuml;nstiger aber teurer als Urnenreihengr&auml;ber.</p>
<p>Eine anonyme Bestattung ist sicherlich nicht die billigste Variante, allerdings fallen nach der Bestattung keine Kosten f&uuml;r die Pflege des Grabes mehr an.</p>
<p>Da Eltern oft die Kinder nicht zus&auml;tzlich mit den Kosten der Beerdigung belasten wollen, gibt es Sterbegeldversicherungen, die zumindest den gr&ouml;&szlig;ten Teil einer Bestattung abdeckt. </p>
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		<title>Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen f&#252;r meine Angeh&#246;rigen</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Nov 2006 16:45:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>uwe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sterbegeldversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsfragen]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallzusatzversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Einige Versicherer bieten eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen an. Eine Unfallzusatzversicherung ist ebenfalls  empfehlenswert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span class="caplize">A</span>n eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen denken viele &auml;ltere Menschen. Oft scheitert dies an<span id="more-6"></span> genau an diesen Gesundheitsfragen.</p>
<p>Einige Versicherungsgesellschaften verlangen in dem Versicherungsantrag Angaben zu ihrem Gesundheitszustand. Diese Gesundheitsfragen m&uuml;ssen vollst&auml;ndig und richtig ausgef&uuml;llt werden und hat dann auch sehr oft eine Ablehnung zur Folge.</p>
<p>Einige Versicherer bieten eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen an. Ihre Absicherung besteht darin, dass in den ersten 3 Versicherungsjahren <!--more-->nur die Beitr&auml;ge, die bis dahin bezahlt worden sind zur&uuml;ck erstatten. </p>
<p>Schlie&szlig; man eine Unfallzusatzversicherung ein wird die volle Versicherungssumme, wenn zum Beispiel ein Todesfall durch einen Autounfall eintritt, ausbezahlt.</p>
<p>Bei einem Todesfall erh&auml;lt derjenige die Versicherungssumme, der von dem Versicherungsnehmer als Bezugsberechtigter eingetragen wird. Dabei muss nicht mal ein Namen eingetragen werden, wenn die gesetzlichen Erben beg&uuml;nstigt werden soll.</p>
<p>Nat&uuml;rlich kann man jederzeit die Bezugsberechtigten &auml;ndern, dies muss allerdings schriftlich erfolgen.</p>
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