Ältere Menschen, die ihre Angehörigen nicht mit Bestattungsgrundgebühr, Grabnutzungsgebühren belasten wollen, sollten an eine Sterbegeldversicherung denken.
Viele ältere Menschen möchten ihre Kinder nicht mit den Kosten ihrer Beerdigung belasten und denken deshalb darüber nach wie sie diese Kosten absichern können.
Seit dem 01.01.2004 wurde das Sterbegeld in der gesetzlichen Krankenkasse ersatzlos gestrichen, was viele Menschen noch gar nicht wissen.
So bleiben die Kosten für die Beerdigung bei den Angehörigen, die eine Bestattungsgrundgebühr, Grabnutzungsgebühren, Verlängerung des Nutzungsrechtes, Sarg usw. bezahlen müssen.
Eine Beerdigung, die nicht grad das Billigste sein soll liegt zwischen 5.000 und 15.000 Euro, dabei ist oft nicht mal eine angemessene Trauerfrei mit inbegriffen.
Ältere Menschen, die ihre Angehörigen damit nicht belasten wollen, sollten an eine Sterbegeldversicherung denken.
Dies gibt es bei vielen Gesellschaften recht günstig und manchmal sogar ohne Gesundheitsprüfung. Dabei zahlen Sie monatlich einen Beitrag und sind dann abgesichert.
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der erste Beitrag eingezahlt wurde und die Versicherungsgesellschaft ihnen den Versicherungsschein zugeschickt hat.
Die Laufzeit des Vertrages ist bis zum Tod der versicherten Person. Bis zu ihrem 85. Lebensjahr müssen Beiträge bezahlt werden, danach müssen Sie keine Beiträge mehr bezahlen und sind trotzdem abgesichert.
In den ersten 3 Versicherungsjahren werden nur die eingezahlten Beiträge zurück bezahlt, nach diesen 3 Jahren allerdings die vollständige Summe. Diese Einschränkung zählt nur bei einem natürlichen Todesfall. Bei einem Tod durch Unfall wird sofort die abgeschlossene Summe voll ausbezahlt.